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Pellets richtig lagern
Für alle Energieträger gelten Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Brennstoff, Heizung und Lagerräumen einzuhalten
sind. Das gilt auch für das Heizen mit Pellets.
So sollte der Lagerraum beispielsweise nicht als Aufenthaltsraum oder gar als Spielplatz dienen, denn Holzpellets können von Kleinkindern verschluckt werden. Unbefugte Personen sollten keinen Zutritt zum Lagerraum haben.
Da im Lagerraum Brennstoff gelagert wird, sind Rauchen, Feuer und andere Zündquellen verboten.
Bei jeder Heizanlage besteht aufgrund technischer Störungen grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich im Heizraum CO (Kohlenmonoxid) ansammelt. CO ist ein geruchloses Gas, welches die Gesundheit gefährden kann.
Falls die Heizungsanlage nicht abgeschaltet wurde und sich die Austragungsschnecke dreht, besteht Verletzungsgefahr. Genauso wichtig
ist es, mindestens eine Stunde vor dem Befüllen des Pelletslagers den Kessel abzuschalten.
Lagerräume für Energieträger sind im Allgemeinen allein mit Ausnahme von zweckgebundenen Tätigkeiten – nicht zum Betreten oder zum Aufenthalt von Menschen gedacht und vor dem Betreten ausreichend zu belüften.
Alle relevanten Informationen zum richtigen Lagern von Pellets hat der Branchenverband www.proPellets.ch in einer Broschüre zusammengefasst.
Das Hinweisschild "Holzpellet-Lagerraum" von proPellets Schweiz steht unten zum Download zur Verfügung.





Hinweisschild Lagerraum propellets.ch

